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FG des Saarlandes Beschluss v. - 1 V 1266/11 EFG 2011 S. 2147 Nr. 24

Gesetze: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 4, EStG § 11 Abs. 1, FGO § 69 Abs. 2, FGO § 69 Abs. 3, FGO § 135 Abs. 1

Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Gutschriften und Zahlungen an den Anleger im Fall des Anlagebetrugs ernstlich zweifelhaft

unbillige Härte bei drohende Insolvenz durch Vollzug des Einkommensteuerbescheids

Sicherheitsleistung

Leitsatz

1. Es ist ernstlich zweifelhaft, ob Gutschriften und Zahlungen an den Anleger in einem Fall von Anlagebetrug als Kapitalrückzahlung oder aber als Zufluss einkommensteuerbarer Erträge anzusehen sind.

2. Ernstlich zweifelhaft ist auch, ob eine gegen den Anlagebetrüger gerichtete Forderung des Anlegers mit ihrem Nennwert oder mit einem darunter liegenden Wert (einschließlich eines Werts von Null) zu bewerten ist.

3. Sind bei summarischer Prüfung Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Steuerbescheids nicht auszuschließen, stellt eine bei sofortigem Vollzug des Steuerbescheids drohende Insolvenz des Antragstellers eine unbillige Härte dar, die durch das Interesse der Allgemeinheit an der alsbaldigen Steuerzahlung nicht aufgewogen wird und die Aussetzung der Vollziehung eröffnet.

4. Hat der Antragsteller die Aussetzung der Vollziehung ohne Sicherheitsleistung beantragt und hat das Gericht gleichwohl Sicherheitsleistung angeordnet, führt dies nicht zu einem Teilunterliegen i. S. d. Kostenentscheidung.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 2147 Nr. 24
KÖSDI 2012 S. 17730 Nr. 1
NWB-Eilnachricht Nr. 46/2011 S. 3830
CAAAD-96391

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