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PiR Nr. 12 vom Seite 359

Zeitpunkt des ersten goodwill impairment-Tests nach Erwerb

Dr. Jens Freiberg

I. Einführung

Ein im Rahmen einer business combination aufgedeckter (derivativer) goodwill ist – das Vorliegen eines besonderen Wertminderungsindikators (IAS 36.10) ausgeklammert – mindestens einmal im Geschäftsjahr auf seine Werthaltigkeit zu testen (IAS 36.10(b)). Der goodwill entsteht als positive Differenz zwischen Anschaffungskosten und dem beizulegenden Zeitwert des erworbenen (Netto-)Vermögens (IFRS 3.32).

Für die Bestimmung der Differenz wird ein, gemessen vom Erwerbszeitpunkt, Zeitfenster ( measurement period) von zwölf Monaten eingeräumt (IFRS 3.45), in dem bessere Erkenntnisse zum Wert und/oder Ansatz der Vermögenswerte und Schulden zu berücksichtigen sind. Nachträgliche werterhellende Anpassungen beeinflussen daher die abschließende Höhe des goodwill.

Die Vorgaben zum impairment-Test tragen dem Zwölf-Monats-Zeitraum Rechnung. Die gebotene Zuordnung ( initial allocation) des goodwill kann aufgeschoben werden (IAS 36.84 f.). Ob auch die Verpflichtung zum Wertminderungstest während des Zwölf-Monats-Fensters entfällt, wird allerdings nicht explizit herausgestellt.

II. Pflicht zur Allozierung des goodwill

1. Verteilung auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten

Der goodwill drück...

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