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FG Rheinland-Pfalz 08.09.1998 2 K 2268/97, IWB 3/1999

Einkommensteuer; | kein Kindergeldanspruch türkischer Staatsbürger mit Aufenthaltsbefugnis

Türkische Staatsbürger mit Aufenthaltsbefugnis haben keinen Anspruch auf Kindergeld gem. § 62 Abs. 2 EStG. Ein Anspruch auf Kindergeld gem. § 62 Abs. 2 EStG ergibt sich für diese Personengruppe auch nicht aufgrund des Beschl. Nr. 3/80 des Assoziationsrates EWG-Türkei v. über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften auf türkische Arbeitnehmer und deren Familienangehörige (FG Rhld.-Pf., Urt. v. - 2 K 2268/97, vorl. nrkr., EFG, 1598). •Hinweis: Ebenso wie das FG Münster (vgl. KN-Nr. 243/1998) ist das FG Rhld.-Pf. der Auffassung, daß das staatliche Kindergeld keine Leistung ist, die nach der vorgenannten EWG-Regelung über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit beansprucht werden kann. Die EWG-Regelung erstrecke sich auf die aus der Arbeitnehmertätigkei...