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StuB Nr. 23 vom Seite 917

Aktuelle Entwicklung bei der Dienstwagengestellung

StB Michael Seifert, Troisdorf

Einem Arbeitnehmer fließt Arbeitslohn zu, wenn er aufgrund seines Dienstverhältnisses einen Dienstwagen unentgeltlich oder teilentgeltlich

  • für private Zwecke,

  • für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder/und

  • für bestimmte Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung zur Nutzung überlassen erhält ( NWB FAAAD-47874, BFH/NV 2010 S. 1707 = Kurzinfo StuB 2010 S. 639).

Der Sachbezug aus dieser Gestellung eines Dienstwagens an einen Arbeitnehmer kann entweder nach mit der pauschalen oder der individuellen Wertermittlungsmethode bewertet werden.

Bei Anwendung der pauschalen Wertermittlungsmethode wird die Privatnutzung mit monatlich 1 % des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung des Kfz zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer (kurz: iLP) angesetzt.

Steht das Kfz zudem für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung, sind monatlich weitere 0,03 % des iLPs je Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als geldwerter Vorteil zu erfassen.

Bei einer Fahrzeuggestellung für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung wird ein geldwe...