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NWB Nr. 50 vom Seite 4198

Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften

Ralf Hörster

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 4208Nachdem der Bundesrat am dem Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften zugestimmt hat, kann das Gesetz zum in Kraft treten, wobei für einzelne Regelungen allerdings abweichende Inkrafttretenszeitpunkte gelten.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

Anders als es der Gesetzestitel vermuten lässt, enthält das Gesetz eine Reihe von Rechtsänderungen, die man üblicherweise eher in einem Jahressteuergesetz erwarten würde:

  • [i]ELStAM-VerfahrenSo wurde der rechtliche Rahmen für den Verfahrensstart und das dauerhafte ELStAM-Verfahren ab dem Jahr 2012 geschaffen. – Aufgrund technischer Schwierigkeiten verschiebt sich der Starttermin aber auf den .

  • [i]Berufsausbildungskosten für eine erstmalige Berufsausbildung oder für ein ErststudiumDie steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium wurde gesetzlich klargestellt. Danach sind diese Aufwendungen weder als Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 9 EStG) noch als Werbungskosten (§ 9 Abs. 6 EStG) abzugsfähig. Damit können Berufsausbildungskosten für eine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, (weiterhin) nur im Rahmen des Sonderausgabenabzugs nach § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG berücksi...