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FG Saarland 12.11.1998 1 K 32/98, IWB 8/1999

Einkommensteuer; | Fristende für Anträge auf fiktive unbeschränkte Steuerpflicht

Beschränkt Stpfl. können für zurückliegende Veranlagungszeiträume (hier: 1992 und 1993) Anträge auf fiktive unbeschränkte Steuerpflicht bis längstens stellen (, rkr., EFG 1999, 173). •Hinweis: Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Schumacker (vgl. IWB F. 11a, 25) im Rahmen des JStG 1996 ist das EStG dahingehend geändert worden, daß EU-Angehörige und Staatsangehörige eines Staates, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, die in Deutschland als beschränkt steuerpflichtige AN tätig sind bzw. waren, rückwirkend auf Antrag wie in Deutschland unbeschränkt Stpfl. zu behandeln sind, wenn ihre Einkünfte im maßgebenden Kj mindestens 90 v. H. der deutschen ESt unterliegen oder die nicht der deutschen ...