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StuB Nr. 24 vom Seite 957

Steuerfreistellung für gewerbliche Private Equity Fonds

StB Dr. Pia Dorfmueller, Frankfurt/M.

Die Besteuerung von Investoren in Private Equity Fonds hängt entscheidend davon ab, ob der Fonds aus deutscher steuerlicher Sicht als gewerblich oder als vermögensverwaltend qualifiziert wird. Zur Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung vom Gewerbebetrieb bei Private Equity Fonds orientiert man sich in der Praxis an dem sog. Private Equity- IV A 6 – S 2240 – 153/03 NWB ZAAAB-15799 (BStBl 2004 I S. 40), in dem die Finanzverwaltung entsprechende Grundsätze formuliert hat.

I. Voraussetzungen für eine vermögensverwaltende Tätigkeit des Private Equity Fonds

Nach dem sollen Private Equity Fonds nicht gewerblich, sondern vermögensverwaltend tätig sein, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Fonds muss den Erwerb von Anteilen an Zielunternehmen im Wesentlichen aus Eigenmitteln finanzieren;

  • die Verwaltung von Fondsvermögen darf keine umfangreiche eigene Organisation erfordern;

  • der Fonds darf sich nicht eines Markts bedienen und auf fremde Rechnung unter Einsatz beruflicher Erfahrungen tätig werden;

  • der Fonds darf Beteiligungen an den Zielunternehmen nicht gegenüber einer breiten Öffentlichkeit anbieten oder auf...