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FG München  v. - 8 K 520/11

Gesetze: FGO § 56 Abs. 1

Keine Wiedereinsetzung bei Verlust des Auftrags zur Klageeerhebung (auf dem Postweg) an den Steuerberater

Leitsatz

Die Rechtsprechung zum Übermittlungsrisiko für Prozesshandlungen kann nicht auf die Kommunikation zwischen Steuerberater und Mandant erweitert werden. Geht der Auftrag zur Klageerhebung auf dem Postweg verloren, so rechtfertigt das nicht die Wiedereinsetzung.

Fundstelle(n):
DStRE 2012 S. 834 Nr. 13
SAAAD-98078

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