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BFH 08.09.2011 IV R 44/07, StuB 24/2011 S. 963

Umgekehrte Betriebsaufspaltung zwischen einer von der Genossenschaft beherrschten GbR und der Genossenschaft

Ist eine eingetragene Genossenschaft Rechtsträgerin des Betriebsunternehmens und zugleich Mehrheitsgesellschafterin der Besitzpersonengesellschaft, liegt die für eine Betriebsaufspaltung erforderliche enge personelle Verflechtung vor, wenn die Gesellschafter der Besitzpersonengesellschaft für Abschluss und Beendigung der Miet- oder Pachtverträge gemeinsam zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft befugt sind und dabei mit Stimmenmehrheit nach Anteilen am Kapital der Gesellschaft entscheiden (Bezug: § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG; § 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG).

Praxishinweise

(1) Im Urteilfall war eine Genossenschaft zu 99 % unmittelbar und zu 1 % mittelbar über eine 100 %ige-Tochter-GmbH an einer GbR beteiligt. Die GbR kaufte der Genossenschaft ein Grundstück ab, auf dem sich das Hauptgebäude des Betriebs der Genossenscha...