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BFH  - VII R 43/11 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: ZK Art 5a, ZKDV Art 14k, EGV 2580/2001, EGV 881/2002, BDSG § 3, KredWG § 25c Abs 2, BDSG § 32, BDSG § 28 Abs 2 Nr 2

Rechtsfrage

Sicherheitsüberprüfung der in sensiblen Bereichen tätigen Mitarbeiter der beantragenden Firma im Rahmen der Erteilung des Status als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (Erteilung eines AEO-Zertifikats).

Werden durch die Einholung von polizeilichen Führungszeugnissen -neben dem vorgeschriebenen Bankenscreening jedes Mitarbeiters durch die jeweils kontoführende Bank- die Vorgaben der Kommission an die Sicherheitsüberprüfung i.S. des Art. 14k Abs. 1 Buchst. f ZKDVO erfüllt?

Darf die Behörde daneben einen Abgleich der Mitarbeiternamen mit den Namen in den Listen der VO (EG) Nr. 2580/2001 und 881/2002 verlangen (datenschutzrechtlich zulässig?)?

Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter

Fundstelle(n):
CAAAD-98455

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