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BMF 06.12.2011 IV C 5 - S 2363/07/0002-03, BBK 1/2012 S. 11

ELSTAM | Einsatz erst zum geplant

Die Finanzverwaltung hat den Starttermin für das elektronische Abrufverfahren und den erstmaligen Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) verschoben . Der Einsatz ist jetzt zum mit Wirkung zum geplant. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gilt:

  1. Die Lohnsteuerabzugsmerkmale auf der Lohnsteuerkarte 2010, der Ersatzbescheinigung 2011 oder einer bereits erteilten Ersatzbescheinigung 2012 sind im Jahr 2012 weiterhin gültig und dem Lohnsteuerabzug zugrunde zu legen.

  2. Ausnahme: Der Arbeitnehmer überreicht dem Arbeitgeber neben den unter 1. genannten Unterlagen entweder ein Schreiben des Finanzamts zur „Information über die erstmals elektronisch gespeicherten Daten für den Lohnsteuerabzug” oder eine sonstige Bescheinigung des Finanzamts mit im Ja...