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BFH 9.8.2011 VIII R 13/08, BBK 1/2012 S. 6

Bilanzierung | Vorteil aus der Zulassung als Vertragsarzt kein eigenständiges Wirtschaftsgut

Der Praxiswert einer Kassenarztpraxis umfasst auch den sog. „Vorteil aus der Zulassung als kassenärztlicher Vertragsarzt”, wenn der Kaufpreis nicht höher als der Verkehrswert ist. Nach dem stellt der Vorteil aus der Zulassung als Vertragsarzt kein selbständiges immaterielles Wirtschaftsgut dar, das mangels Abnutzbarkeit nicht abgeschrieben werden könnte. Damit kann der Erwerber den gesamten Praxiswert auf die übliche Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren abschreiben.

[i]Vorteil der kassenärztlichen Zulassung nicht verwertbar Der BFH begründet die fehlende Eigenschaft als Wirtschaftsgut mit der fehlenden Verwertbarkeit des Vorteils aus der kassenärztlichen Zulassung: Der Veräußerer als Inhaber der kassenärztlichen Zulassung kann seine Zulassung nämlich nicht einfach auf den Erwerber übertragen. Vie...