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BFH 08.09.2011 V R 38/10, NWB 2/2012 S. 91

Umsatzsteuer | Umsatzsteuer aufgrund einer unternehmerischen Tätigkeit des Insolvenzschuldners

Nutzt der Insolvenzschuldner unberechtigt einen zur Masse gehörenden Gegenstand für seine nach Insolvenzeröffnung aufgenommene Erwerbstätigkeit, ist nach dem die durch sonstige Leistungen des Insolvenzschuldners begründete Umsatzsteuer jedenfalls dann keine Masseverbindlichkeit, wenn die Umsätze im Wesentlichen auf dem Einsatz seiner persönlichen Arbeitskraft und nicht im Wesentlichen auf der Nutzung des Massegegenstands beruhen.

Anmerkung:

Es ist einsichtig, dass der Insolvenzverwalter die Umsatzsteuer aus einer nach der Insolvenzeröffnung vom Insolvenzschuldner betriebenen eigenen persönlichen Tätigkeit nicht deshalb als Masseverbindlichkeit schuldet, weil der Insolvenzschuldner verbotswidrig ein zur Insolvenzmasse gehörendes Grundstück als Büro genutzt und der In...