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BFH 12.10.2011 V R 66/09, NWB 2/2012 S. 91

Umsatzsteuer | Zubereitung von Speisen im Altenwohnheim

Nach dem sind die in einer Großküche eines Altenwohn- und Pflegeheims zur Verpflegung der Bewohner zubereiteten Speisen keine „Standardspeisen” als Ergebnis einfacher und standardisierter Zubereitungsvorgänge nach Art eines Imbissstands, so dass deren Abgabe zu festen Zeitpunkten in Warmhaltebehältern keine Lieferung, sondern eine dem Regelsteuersatz unterliegende sonstige Leistung ist.

Anmerkung:

Auch nach Fortentwicklung der Abgrenzung zwischen steuerbegünstigten Mahlzeitenlieferungen und regelbesteuerten sonstigen Leistungen billigt der BFH Großküchenunternehmen den ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG nicht zu, wenn sie Mahlzeiten nach Maßgabe eines Speiseplans der Abnehmer zubereiten. Dies sind im Sinne der Rechtsprechung keine begünstigten Standardspeisen mehr, so da...