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BFH 21.09.2011 I R 89/10, StuB 1/2012 S. 37

Teilwertabschreibung auf börsennotierte Aktien im Anlagevermögen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung

Von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG 1997 i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 ist bei börsennotierten Aktien grundsätzlich dann auszugehen, wenn der Börsenwert zum Bilanzstichtag unter denjenigen im Zeitpunkt des Aktienerwerbs gesunken ist und der Kursverlust die Bagatellgrenze von 5 % der Notierung bei Erwerb überschreitet. Auf die Kursentwicklung nach dem Bilanzstichtag kommt es hierbei nicht an (Bestätigung und Präzisierung der Rechtsprechung; Bezug: § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG 1997 i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002; § 253 HGB).

Praxishinweise

Im Urteil vom 26. 9. 2007 - I R 58/06 NWB ZAAAC-68440 (Kurzinfo StuB 2008 S. 109) ging der BFH bei börsennotierten Aktien des Finanzanlagevermögens von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung aus, wenn deren Kurswert zum Bilanzstichtag unter die Ans...