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StuB 1/2012 S. 46

Kabinett beschließt Aktienrechtsreform

Zu dem am vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Änderung des Aktiengesetzes erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Pressemitteilung des BMJ vom ):

Der beschlossene Gesetzentwurf entwickelt das Aktienrecht weiter und stärkt das Vertrauen in den Finanzmarkt. Mit der Aktienrechtsreform werden auch Lehren aus der Finanzmarktkrise gezogen.

Aktiengesellschaften und insbesondere in Not geratenen Kreditinstituten wird eine Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital wesentlich erleichtert, indem ihnen die Herausgabe von „umgekehrten Wandelschuldverschreibungen” ermöglicht wird.

Künftig können die Unternehmen auch Vorzugsaktien ohne zwingenden Nachzahlungsanspruch auf ausgefallene Dividenden ausgeben. Das vereinfacht Kreditinstituten die Erfüllung aufsichtsrechtlicher ...