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NWB Nr. 3 vom Seite 182

Liebhaberei – eine rein steuerliche Angelegenheit?

Wechselwirkung von betriebswirtschaftlichen Ansätzen mit der Ertragsbesteuerung

Professor Dr. Torsten Mindermann und Karsten Lukas

Wenn es um Liebhaberei im Steuerrecht geht, rücken neben der Berücksichtigung steuerlicher Prämissen auch betriebswirtschaftliche Betrachtungen immer wieder in den Fokus der Rechtsentwicklung. Neben der aktuellen Rechtsentwicklung zu diesem Thema wird in diesem Beitrag besonders auf betriebswirtschaftliche Ansätze und deren Wechselwirkung mit der Ertragsbesteuerung bzw. der Ausübung ertragsteuerlicher Wahlrechte eingegangen.

Arbeitshilfe: In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB FAAAB-14585 der infoCenter-Beitrag „Liebhaberei” aufrufbar.

I. Einleitung

[i]Liebhaberei im Steuerrecht vs. Gewinn-/ÜberschusserzielungsabsichtGewinne und Verluste werden nur dann in die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer von Steuerpflichtigen einbezogen, wenn sie sich einer der in § 2 Abs. 1 EStG genannten sieben Einkunftsarten zurechnen lassen. Nicht in dieser Vorschrift erfasste wirtschaftliche Vorgänge unterliegen somit nicht der bundesdeutschen Einkommensbesteuerung. Ebenfalls nicht der Einkommensteuer unterliegen Betätigungen, die zwar unter eine der sieben Einkunftsarten fallen, aber nicht mit der Absicht betrieben werden, auf Dauer nachhaltige Überschüsse der Einnahmen über die Betriebsausgaben/Werbungskosten ...