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IWB 3/2000

Malaysia; | Haushaltsentwurf 2000

Der Haushaltsentwurf 2000 enthält für das Veranlagungsjahr 2000 insbesondere folgende Steueränderungen: Der Einkommensteuertarif für ansässige natürliche Personen wird in allen Stufen um 1 %-Punkt gesenkt, dadurch ermäßigt sich der Spitzensteuersatz von 30 % auf 29 %. Bei nichtansässigen Personen wird der einheitliche Satz ebenfalls von 30 % auf 29 % reduziert. Der persönliche Grundfreibetrag erhöht sich von 5 000 Ringgit auf 8 000 RM. Der Freibetrag für Beiträge an Kranken- und Ausbildungsversicherungen wird von 2 000 RM auf 3 000 RM angehoben, außerdem sind jetzt bestimmte Rentenversicherungsprämien (Employee Provident Fund) bis zu 1 000 RM abzugsfähig. Es gibt nur noch drei Abschreibungssätze: 10 % für Büroeinrichtungen, Möbel und Zubehör, 14 % für Produktionsanlagen und Maschinen, 20 %...