Alexander Busse, Christoph Goez, Roland Kleemann, Clemens Kuhls, Peter Maxl, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Katharina Willerscheid

Kommentar zum Steuerberatungsgesetz

3. Aufl. 2012

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69641-1
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-45413-4

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Alexander Busse, Christoph Goez, Roland Kleemann, u.a. - Kommentar zum Steuerberatungsgesetz Online

§ 94 Vorschriften für Mitglieder der Steuerberaterkammer, die nicht Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte sind

Clemens Kuhls (Januar 2012)

Literatur: Meng, Die Berufsgerichtsbarkeit der Steuerberater, StB 1986, 289.

I. Allgemeines

1Gegenstand der Berufsgerichtsbarkeit (5. Abschnitt) ist nach § 89 die berufsgerichtliche Ahndung von Pflichtverletzungen eines Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten.

2Darüber hinaus unterwirft § 94 andere natürliche Personen der berufsgerichtlichen Ahndung. Es handelt sich um den Personenkreis des § 74 Abs. 2. Zu ihnen gehören die Mitglieder des Vorstands, Geschäftsführer oder persönlich haftende Gesellschafter von Steuerberatungsgesellschaften, sofern sie keine Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte sind. Denn nach § 50 Abs. 2 und 3 können neben Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten auch Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder sonstige als geeignet anerkannte Personen (§ 50 Abs. 3) die vorgenannten Funktionen in einer Steuerberatungsgesellschaft ausüben, wenn ansonsten die verantwortliche Führung der Steuerberatungsgesellschaft gem. § 32 Abs. 3 S. 2 sichergestellt i...

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