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IWB 7/2000

Kroatien; | Erhebung einer Luxussteuer

Ab dem wird eine Sondersteuer auf Luxusartikel erhoben (kroat. ABl Nr. 105/1999). Der Steuer unterliegen Schmuckgegenstände, Edelsteine, Edelmetalle, Gold- und Filigranprodukte sowie andere Edelmetallprodukte für den Luxuskonsum, Uhren mit Gehäusen aus Edelmetall, Kleidungsstücke und Schuhe aus echten Pelzen und Reptilleder, pyrotechnische Erzeugnisse, Waffen, Elfenbein, Koralle, Perlmutt und aus ihnen hergestellte Produkte sowie Zigarettenanzünder aus Edelmetall. Der Steuersatz beträgt 30 % des Verkaufspreises ohne Umsatzsteuer. Die Steuer wird bereits bei einer Bestellung beim Hersteller oder beim Import fällig. Sie entfällt bei Exporten aus dem kroatischen Zollgebiet.

[FB]