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LSG Baden-Württemberg 22.12.2010 L 2 SO 5548/08, NWB 4/2012 S. 273

Sozialrecht | Kein postmortaler Schutz für Familienangehörige durch Schonvermögen des Erblassers

Wird der verstorbene Hilfebedürftige, dem infolge eines Schlaganfalls Leistungen der Hilfe zur Pflege gewährt wurden, von seinem Ehepartner und seinen minderjährigen Kindern beerbt, unterliegt sein hinterlassener hälftiger Miteigentumsanteil an der gemeinsam genutzten Eigentumswohnung, das zu seinen Lebzeiten (noch) Schonvermögen i. S. von § 90 Abs. 2 SGB XII bildete, keinem postmortalen Verwertungsschutz (mehr). Ein Anspruch auf Kostenersatz des Sozialversicherungsträgers gegenüber den Erben nach Maßgabe des § 102 SGB XII ist selbst dann nicht ausgeschlossen, wenn die Erben dadurch gezwungen sind, den Grundbesitz zu veräußern. Im Streitfall hätte ein auch zugunsten der Erben anzunehmender Härtefall i. S. von § 102 Abs. 3 SGB XII vorausgesetzt, dass die von ihnen weiterhin selbst genutzte Wohnung bei ihnen ebenfalls Schonv...