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StuB Nr. 2 vom Seite 55

Rückstellungen für die Verpflichtung zur Nachbetreuung von Versicherungsverträgen

Anmerkungen zu den BFH-Urteilen vom 19. 7. 2011 - X R 26/10, X R 48/08, X R 8/10 und X R 9/10

StB Dieter Grützner

Nach dem haben Versicherungsvertreter, die für die Vermittlung eines Versicherungsvertrags eine Provision erhalten, mit der zugleich seine Verpflichtung zur weiteren Betreuung dieses Versicherungsvertrags abgegolten wird, eine Rückstellung wegen Erfüllungsrückstands zu bilden. Die Finanzverwaltung wendet dieses Urteil über den entschiedenen Fall hinaus nicht an . Über daraufhin anhängig gewordene Rechtsbehelfsverfahren hatten verschiedene Finanzgerichte zu entscheiden . Nunmehr liegen vier zu diesem Problemkreis vor. Keiner dieser Fälle konnte vom BFH abschließend entschieden werden, weil jeweils eine weitere Sachverhaltsaufklärung erforderlich war. Die diesbezüglichen Ausführungen des BFH geben dem Praktiker bedeutsame Hinweise zur Lösung der anstehenden Probleme im Einzelfall.

Kernaussagen
  • Der Ausweis einer Rückstellung wegen eines Erfüllungsrückstands setzt eine rechtliche Verpflichtung des Versicherungsvertreters zur Nachbetreuung voraus.

  • Der BFH konnte in drei der hier erör...