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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 09 | Kindergeld: Semestergebühren sind insgesamt ausbildungsbedingte Mehraufwendungen

Der BFH hat entschieden, dass die zur Aufnahme oder Fortsetzung des Studiums zu entrichtenden Semestergebühren keine Mischkosten darstellen, sondern grundsätzlich insgesamt als abziehbarer ausbildungsbedingter Mehrbedarf zu qualifizieren sind. Das gilt auch dann, wenn der Studierende durch deren Entrichtung privat nutzbare Vorteile (z.B. Semesterticket) erlangt.

Seit Jahresanfang 2012 spielen beim Kindergeld und beim Kinderfreibetrag die eigenen Einkünfte und Bezüge volljähriger Kinder keine Rolle mehr. Der Grenzbetrag von zuletzt 8.004 € bei der Veranlagung für 2011 wird uns aber noch eine ganze Zeit lang weiter beschäftigen. Beim Bundesfinanzhof sind hierzu noch zahlreiche Verfahren anhängig. Das war ja nicht zuletzt ein Grund, die Kindergeld-Grenze mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 abzuschaffen. Jetzt hat der BFH eine wichtige offene Frage geklärt. Und zwar ganz im Sinne von Eltern, deren Kinder studieren.

Bis einschließlich 2011 gilt: Die eigenen Einkünfte und Bezüge volljähriger Kinder sind bei der Prüfung des Kindergeld-Grenzbetrags um die sogenannten besonderen Ausbildungskosten zu vermindern. Abzugsfähig sind beispielsweise Arbei...