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NWB Nr. 5 vom Seite 365

Geldwäschegesetz in Kraft getreten

[i]BGBl 2011 I S. 2959Das Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention ist am in Kraft getreten (BGBl 2011 I S. 2959). Für die freien Berufe werden dadurch neue Sorgfaltspflichten begründet. So muss z. B. bei einer neuen Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners überprüft werden. Kammern und zuständige Behörden sind zur Aufsicht verpflichtet.

[i]NWB 37/2011 S. 3093Ziel der Änderungen ist die spürbare Erhöhung der Zahl der Verdachtsanzeigen – die nun Verdachtsmeldungen heißen – durch Berater. Alle Transaktionen und Geschäftsbeziehungen, die aus Sicht der Steuerberater mit Geldwäsche zusammenhängen könnten, sollen gemeldet werden. Einer rechtlichen Prüfung im Vorfeld bedarf es nicht, ebenso wenig einer potenziellen Straftat. Die Schwelle für Meldungen soll bewusst niedrig liegen.