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BFH 23.11.2011 IV B 107/10, NWB 5/2012 S. 354

Einkommensteuer | Beginn eines Grundstückhandels im Fall der Aufteilung

In den Fällen des Erwerbs bzw. der Errichtung/Modernisierung eines (noch ungeteilten) Mietwohngrundstücks kann nach dem auch bei erst späterer Teilung – die gewerbliche Tätigkeit bereits mit dem Erwerb des Grundstücks beginnen. Die gewerbliche Tätigkeit beginnt daher nicht zwingend frühestens mit der Teilung des Grundstücks.