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BGH 17.11.2011 III ZR 103/10, NWB 5/2012 S. 361

Kapitalanlagerecht | Prospekthaftung eines prominenten Werbeträgers

Ein früherer Spitzenpolitiker und Inhaber eines Lehrstuhls u. a. für Finanzrecht kann den geschädigten Anlegern einer fondsbasierten Kapitalanlage auf Schadensersatz unter dem Gesichtspunkt der von der Rechtsprechung entwickelten Prospekthaftung im engeren Sinn (§ 280 Abs. 1 BGB, § 311 Abs. 3 BGB) haften, wenn er infolge seines beruflichen Hintergrunds und seiner Fachkunde sowie seiner zum Prospektbestandteil gewordenen Zeitschrifteninterviews die Stellung eines Prospektverantwortlichen innehatte. Diese Voraussetzungen waren im Streitfall gegeben, da der Beklagte sich in Interviews nicht nur berühmt hat, als Beiratsvorsitzender der Fonds-KG Forderungen der Qualitätssicherung an das Management gestellt und verwirklicht zu haben, sondern durch seine Aussagen auch den Eindruck erweckt hatte, das Anlage...