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IWB 14/2000

Australien; | keine Gegenseitigkeit beim Vorsteuer- Vergütungsverfahren

Australien erfüllte bis zum 30. 6. 2000 die Voraussetzung der Gegenseitigkeit beim Vorsteuer-Vergütungsverfahren gem. § 18 Abs. 9 Satz 6 UStG, da bis dahin keine Umsatzsteuer auf Einzelhandelsebene erhoben wurde. Zum 1. 7. 2000 wurde jedoch eine allgemeine Umsatzsteuer (goods and services tax, GST) eingeführt, die aber kein besonderes Vergütungsverfahren für ausländische Unternehmer ohne eigene Umsätze in Australien vorsieht. Damit entfällt ab diesem Zeitpunkt die Voraussetzung der Gegenseitigkeit beim Vorsteuer-Vergütungsverfahren mit Australien. Dies hat zur Folge, dass australischen Unternehmern ohne Umsätze in Deutschland, die aber hier Umsatzsteuer bezahlen, z. B. auf von ihnen bezogene Dienstleistungen im Rahmen einer Messeausstellung, die nach dem 30. 6. 2000 entstandenen deutschen Vorsteuerbeträge nicht ...