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BFH 19.07.2011 XI R 21/10, StuB 3/2012 S. 123

Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug bei Errichtung eines als Abstellplatz für privaten Pkw verwendeten Carports und Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Carports

(1) Der Betreiber einer Photovoltaikanlage kann einen Carport, auf dessen Dach die Anlage installiert wird und der zum Unterstellen eines privat genutzten Pkw verwendet wird, insgesamt seinem Unternehmen zuordnen und dann aufgrund der Unternehmenszuordnung in vollem Umfang zum Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten des Carports berechtigt sein; er hat dann aber die private Verwendung des Carports als unentgeltliche Wertabgabe zu versteuern. (2) Voraussetzung dafür ist, dass die unternehmerische Nutzung des gesamten Carports mindestens 10 % beträgt. (3) Zur Ermittlung des unternehmerischen Nutzungsanteils im Wege einer sachgerechten Schätzung kommt ein Umsatzschlüssel in Betracht, bei dem ein fiktiver Vermietungsumsatz für den nichtunternehmerisch genutzten inner...