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BFH 12.10.2011 VIII R 49/09, NWB 7/2012 S. 538

Einkommensteuer | Verwendung von Policendarlehen

Bezahlt der Steuerpflichtige mit Mitteln aus einem durch eine Lebensversicherung gesicherten Policendarlehen eine Zinsbegrenzungsprämie (Zinscap-Gebühr), dient das Darlehen nach dem nicht unmittelbar und ausschließlich der Finanzierung der Anschaffungskosten eines dauernd zur Erzielung von Einkünften bestimmten Wirtschaftsguts i. S. des § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a EStG (Anschluss an NWB XAAAB-73515).