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FG Hamburg 19.07.2000 VI 189/99, IWB 1/2001

Einkommensteuer; | unbeschränkte Steuerpflicht eines deutschen bei der DAK beschäftigten Grenzgängers

1. Der Arbeitslohn einer im französischen Grenzgebiet wohnenden deutschen Staatsbürgerin, die im Inland bei einer Ersatzkasse — bundesunmittelbaren Körperschaft des öffentlichen Rechts — beschäftigt ist, unterliegt dem Lohnsteuerabzug. 2. Der Lohnsteuerabzug ist bei der Ersatzkassenangestellten nach Steuerklasse IV vorzunehmen, wenn ihr nicht dauernd getrennt lebender Ehemann Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit von einem inländischen privaten Arbeitgeber erzielt, die nach der Grenzgängerregelung des Art. 13 Abs. 5 DBA-Frankreich in Deutschland steuerfrei sind, und kein Antrag nach § 38b Satz 2 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG gestellt wird (, EFG, 1328). • Hinweis: Nach Art. 19 OECD-Musterabkommen gilt das Besteuerungsrecht des Kassenstaates nur für Bezüge, die von einem Vertragsstaat oder von einer seiner Gebi...