Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 12 K 236/06 F

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Satz 1, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7

Schuldzinsenabzug bei den Einkünften aus Kapitalvermögen: Unterscheidung zwischen Finanzierungskosten bei wesentlicher GmbH-Beteiligung und Darlehensgewährung

Leitsatz

Schuldzinsen für Darlehensmittel, die ein Gesellschafter an eine in seinem wesentlichen Anteilsbesitz stehende GmbH weiterreicht, sind nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abziehbar, wenn der Rechtscharakter der Mittelzuwendungen (Finanzierungskosten der Beteiligung, Darlehensgewährung) unaufklärbar ist und daher nicht festgestellt werden kann, dass diese zum Zwecke der Einkunftserzielung erfolgten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2011 S. 1942 Nr. 32
StBW 2012 S. 197 Nr. 5
MAAAE-02032

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen