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StuB Nr. 4 vom Seite 154

Earn out-Klausel beim Beteiligungserwerb

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach

I. Sachverhalt

Am erwirbt MU von V 100 % der Anteile an der TU. Neben einer im Januar 02 zu leistenden fixen Zahlung von 1.000 ist im März 03 eine erfolgsabhängige Zahlung von 200 fällig, wenn der Umsatz des Jahres 02 mehr als 1.500 beträgt. Per geht U mit überwiegender Wahrscheinlichkeit von der Erreichung dieses Schwellenwerts aus. Tatsächlich wird der Wert wegen unerwarteter (und vorübergehender) Sondereinflüsse knapp verfehlt. Eine außerplanmäßige Abschreibung/Teilwertabschreibung auf die Beteiligung ist aber nicht indiziert.

II. Fragestellungen

Wie sind die Beteiligung und die erfolgsabhängige Verpflichtung in den Handels- und Steuerbilanzen 01 und 02 zu erfassen?

III. Lösungshinweise

1. Fixer Kaufpreisbestandteil

Da eine außerplanmäßige Abschreibung/Teilwertabschreibung nicht infrage kommt, ist die Beteiligung nach § 253 Abs. 1 HGB/§ 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG zu beiden Stichtagen mit ihren Anschaffungskosten anzusetzen.

Diese umfassen gem. § 255 Abs. 1 Satz 1 HGB die Aufwendungen, die zum Erwerb geleistet werden. Geleistet werden Aufwendungen nicht erst im Zahlungszeitpunkt, sondern etwa bei Stundung des Kaufpreises mit Einbuchung einer Schuld. Zum ist daher mindestens der fixe Kaufpreisteil zu ...