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StuB 4/2012 S. 158

Bilanzsteuerliche Behandlung vereinnahmter und verausgabter Pfandgelder für sog. „Brunneneinheitsflaschen” beim Mineralbrunnen

(1) Die Abwicklung von Pfandgeschäften mit sog. Brunneneinheitsflaschen erfolgt gem. nrkr. Urteil des Hessischen NWB FAAAD-84580 (BFH-Az.: I R 33/11) im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung für den Mineralbrunnen erfolgsneutral. (2) Bilanzmäßig erfolgt ein Ausweis der vereinnahmten Pfandgelder beim Mineralbrunnenbetrieb als Pfandverbindlichkeit. Für zu viel ausgezahlte Pfandgelder aus Mehrrücknahmen ist in der Bilanz des Mineralbrunnens eine entsprechende Pfandforderung auszuweisen. (3) Bei der Auslieferung von Vollgut an den Getränkehändler in sog. Brunneneinheitsflaschen wird das Eigentum an dem Pfandgut nicht an den Erwerber übertragen, sondern verbleibt beim Mineralbrunnen. (4) Zivilrechtlich liegt bzgl. des Leerguts ein leiheähnlich...