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FG München 12.09.2000 6 V 1040/00, IWB 5/2001

Gewerbesteuer; | zur Hinzurechnung von im Rahmen einer Betriebsaufspaltung an die Besitzgesellschaft gezahlten Pachtzinsen

(1) Bei einer Betriebsaufspaltung besteht zwischen Besitz-KG und Betriebs-GmbH grundsätzlich keine Organschaft i. S. des § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG. (2) Die Hinzurechnung der Hälfte der von der Betriebs-GmbH an die Besitz-KG gezahlten Pachtzinsen verstößt jedenfalls dann nicht gegen das europarechtliche Diskriminierungsverbot, wenn der Pachtzins mehr als 250 000 DM im Jahr beträgt. Das , Eurowings Luftverkehrs AG (IWB F. 11a S. 391) betrifft nicht die Fälle des § 8 Nr. 7 Satz 2 Halbsatz 2 GewStG (, rkr., EFG 2001, 36). •Hinweis: Das FG folgte der vom FA vertretenen Auffassung, dass bei einer Betriebsaufspaltung in den dem Betriebsunternehmen überlassenen Betriebsstätten i. d. R. keine eigene gewerbliche Tätigkeit des Besitzunternehmens mehr ausgeübt wird, so dass keine Org...