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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 07-08 | Bilanzierung: Teilwertabschreibung auf Aktien und Investmentanteile

Der BFH hat aktuell entschieden, dass bei börsennotierten Aktien dann von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung. auszugehen ist, wenn der Börsenwert zum Bilanzstichtag unter den Kurswert im Zeitpunkt des Aktienerwerbs gesunken ist und der Verlust die Bagatellgrenze von 5 % der Notierung bei Erwerb überschreitet. Auf die Kursentwicklung nach dem Bilanzstichtag kommt es hierbei nicht an.

Track 07 | Voraussetzungen für eine Teilwertabschreibung

Seine jährliche Pressekonferenz zum Jahresanfang nutzt der Bundesfinanzhof gerne, um besonders interessante Entscheidungen öffentlichkeitswirksam zu verkünden. Denken Sie nur an den Wegfall des Aufteilungsverbotes für gemischt veranlasste Reisen oder die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts wegen der Pendlerpauschale. Nicht zufällig wurden diese bahnbrechenden Entscheidungen in den Vorjahren zeitgleich mit der Jahrespressekonferenz veröffentlicht. Mit gespannter Erwartung hatte sich daher Anfang Februar die Fachpresse in München-Bogenhausen versammelt. Prof. Dr. Rudolf Mellinghoff, der neue Präsident des BFH, konnte diesmal jedoch keinen echten Knüller präsentieren. Zwei Entscheidungen wurden vo...