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FG Hamburg 19.10.2000 VI 169/98, IWB 8/2001

Abgabenordnung; | Auskunftserteilung über Festgeldverrechnungskonto

(1) Ohne konkreten Anlass ist eine Bank nicht verpflichtet, Auskunft über Festgeldverrechnungskonten zu geben, die ausschließlich der Bebuchung sog. Festgeldkonten ihrer Kunden dienen. (2) Konkreter Anlass ist nicht eine Kontrollmitteilung, sondern die in ihr behauptete Tatsache. Wird diese von der Bank bestritten, kann darüber Beweis erhoben werden (, rkr., EFG 2001, 246). •Hinweis: Während einer Außenprüfung bei der Klin., einer Bank, begehrte der Prüfer aufgrund einer von einem anderen FA übermittelten Kontrollmitteilung, die einen Kunden der Bank betraf, Vorlage aller Kontoauszüge und Kontoausdrucke eines CpD-Kontos (Konto pro Diverse). Die Klin. bot dem FA Einsichtnahme in die Kontounterlagen unter dem Vorbehalt an, dass keine Kontrollmitteilungen geferti...