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BBK Nr. 5 vom Seite 217

Teilwertabschreibung auf Aktien

Kritische Würdigung der neuen BFH-Rechtsprechung

Bernd Rätke

[i]Rätke, Anmerkungen zum BFH-Urteil vom 26. 9. 2007 - I R 58/06, BBK 8/2008 S. 409 NWB XAAAC-76104 Nach der ersten Grundsatzentscheidung des BFH im Jahr 2007 zur Teilwertabschreibung auf Aktien blieben noch zwei grundlegende Fragen offen: Gibt es eine Bagatellgrenze, die überschritten werden muss, damit eine Teilwertabschreibung vorgenommen werden kann? Und wie sind Kursveränderungen zwischen dem Bilanzstichtag und dem Tag der Bilanzaufstellung bilanziell zu behandeln? Diese Fragen hat der BFH nun am 21. 9. 2011 beantwortet . Der Beitrag erläutert die Entscheidung des BFH und stellt die Konsequenzen anhand von Beispielsfällen dar.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .

I. Ausgangsfall

[i]Kursverluste mit teilweiser KurserholungDie beiden vom BFH jetzt geklärten Fragen lassen sich anhand des folgenden Beispiels veranschaulichen, das den vom BFH entschiedenen Sachverhalt stark vereinfacht:

Unternehmer A erwirbt 1.000 Aktien im Wert von jeweils 100 €, die er seinem Anlagevermögen zuordnet. Am 31. 12. 2011 ist der Börsenkurs der Aktie auf 90 € gesunken. Bei Bilanzaufstellung am beträgt der Börsenkurs

  1. bereits wieder 96 € oder

  2. nur noch 88 €.

Es stellen sich drei Fragen:

  1. Ergibt sich aus dem niedrigeren Börsenkurs eine voraussichtlich dauernde Wertminderung im Sinne von