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NWB Nr. 10 vom Seite 835

Kapitalertragsteuerabzug und Anmeldungsverfahren ab 2012

Was wird wo eingetragen?

Roland Ronig

[i]Arbeitshilfe: Vordrucke und Formulare „Kapitalertragsteueranmeldung 2012” NWB KAAAC-72916Für Dividenden aus depotverwahrten Aktien und Erträge aus inländischen Investmentvermögen, die ab dem zufließen bzw. als zugeflossen gelten, wurde der Kapitalertragsteuerabzug neu geregelt. In diesem Zusammenhang wurde auch der Anmeldungsvordruck neu gestaltet. Die notwendigen Eintragungen im Anmeldungsformular werden nachfolgend erläutert.

I. Gesetzliche Änderungen beim Steuerabzug ab 2012

1. Bisheriges Abzugsverfahren

Welche Kapitalerträge dem Kapitalertragsteuerabzug unterliegen und welche Personen diese einbehalten, anmelden und die Steuerbescheinigung ausstellen müssen, ergibt sich aus den §§ 4345a EStG. Hierbei wird zwischen Kapitalerträgen unterschieden,

  • für die der Schuldner den Steuerabzug durchführen muss („Schuldner-Kapitalertragsteuer”) bzw.

  • für die die inländische auszahlende Stelle die Kapitalertragsteuer einbehalten muss („Zahlstellen-Kapitalertragsteuer”).

[i]Änderungen im Kapitalertragsteuerabzugsverfahren zum 1. 1. 2009 und 1. 1. 2012Das Kapitalertragsteuerabzugsverfahren hat zum mit Einführung der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge wesentliche Änderungen erfahren. Zum 1. 1. 2012 ergeben sich weitere Änderungen in Bezug auf depotverwahrte inländische Aktien. Bei diesen erfolgte bisher der Kapitalertrag...