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BFH 31.08.2011 X R 11/10, NWB 10/2012 S. 787

Einkommensteuer | Kinderzuschüsse aus einem Versorgungswerk sind nicht steuerfrei

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Kinderzuschüsse zu einer Rente, die von einem berufsständischen Versorgungswerk gezahlt werden, sind nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG steuerpflichtig und nicht wie die Kinderzuschüsse aus der gesetzlichen Rentenversicherung gem. § 3 Nr. 1 Buchst. b EStG steuerfrei. (2) Die unterschiedliche Behandlung der Kinderzuschüsse verstößt nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 GG.

Anmerkung:

In seinem Urteil vom gelangt der BFH zu einer unterschiedlichen Behandlung von Kinderzuschüssen zu einer Rente, die von einem berufsständischen Versorgungswerk gezahlt werden, gegenüber Kinderzuschüssen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Danach sind die erstgenannten Zuschüsse nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG steuerpflichtig, die letztgenannten Zuschüsse gem. § 3 Nr. 1 Buchst. b EStG steuerfrei. Gleichwohl liegt – darin ist dem BFH zu...