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FG Köln 22.03.2001 10 K 2394/93, IWB 24/2001

Doppelbesteuerung; | Betriebsstätte und Gewinnaufteilung bei einer Meta-Verbindung

(1) Auch wenn bei mehreren Metageschäften mehrere Gesellschaften bürgerlichen Rechts vorliegen sollten, kann es sich steuerrechtlich um eine Mitunternehmerschaft handeln, deren Einkünfte gesondert und einheitlich festzustellen sind. (2) Zum Ort der Geschäftsleitung bei Meta-Verbindungen. (3) Handelt es sich bei den Metisten um eine in Deutschland und eine in der Schweiz ansässige Person, unterliegt der Gewinn nur zur Hälfte der deutschen Besteuerung, falls sich aus der Vereinbarung kein anderer Aufteilungsmaßstab ergibt (, EFG 2001, 1287). •Hinweis: Unter einer Meta-Verbindung versteht man eine Verbindung, die zwei oder mehrere Personen auf gewisse Zeit zur Ausführung einer unbestimmten Anzahl von Umsatzgeschäften eingehen, die auf gemeinschaftliche Rechnung, na...