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StuB 6/2012 S. 241

IDW zu den Best-Practice-Empfehlungen Unternehmensbewertung

Das IDW bekräftigt in seiner Stellungnahme gegenüber der DVFA seine Auffassung, wonach eine Unternehmensbewertung nach IDW S 1 i. d. F. 2008 erforderlich ist, um sicherzustellen, dass ausscheidende Minderheitsgesellschafter die verfassungsrechtlich gebotene „volle Entschädigung” für den Verlust ihrer Eigentums- oder Gesellschaftsrechte erhalten. Die DVFA sieht in seinem Entwurf der „Best-Practice-Empfehlungen Unternehmensbewertung” im Gegensatz zu den Grundsätzen des IDW S 1 i. d. F. 2008 neben dem Ertragswertverfahren und dem Discounted Cashflow-Verfahren auch multiplikatorbasierte Verfahren und Aktienanalysen als Bewertungsverfahren als anerkennenswert an, um zu einer Bandbreite gleichrangig nebeneinanderstehender Werte zu gelangen (vgl. IDW, IDW-Aktuell vom ).