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StuB 6/2012 S. 241

IDW: Prüfung von Energieversorgungsunternehmen

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erlaubt der jeweiligen Regulierungsbehörde, zusätzliche Bestimmungen zu erlassen, die der Prüfer bei der Jahresabschlussprüfung über die nach § 6b Abs. 1 EnWG anwendbaren Prüfungsvoraussetzungen hinaus berücksichtigen muss; insbesondere kann sie zusätzliche Schwerpunkte für die Prüfungen festlegen. Die Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg (LRegB BW) beabsichtigt für die aktuelle Prüfungssaison, von diesem Recht Gebrauch zu machen. Zu dem Entwurf für ihren Zuständigkeitsbereich hat das IDW Stellung genommen und betont, dass die Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter des jeweiligen Elektrizitätsverteilernetzbetreibers und des Abschlussprüfers klar abgegrenzt werden müssen. Die Stellungnahme ist auf der Internetseite des IDW (www.idw.de) zu finden (vgl. IDW vom )...