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BFH 08.09.2011 V R 5/10, StuB 6/2012 S. 245

Umsatzsteuer | Beförderungsleistungen eines Chauffeurservice

(1) Die Überlassung eines Fahrzeugs mit Chauffeur zu im Voraus vereinbarten und für zusätzliche fakultative Fahrtstrecken ist eine Beförderungsleistung i. S. von § 3b UStG. (2) Die Steuerschuld aufgrund eines Steuerausweises in einer Rechnung entsteht nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 UStG i. d. F des StÄndG 2003 erst mit der Ausgabe der Rechnung (Bezug: § 3a, § 3b, § 13 Abs. 1 Nr. 3 UStG i. d. F. des Steueränderungsgesetzes 2003; Art. 9 Abs. 1, Abs. 2 Richtlinie 77/388/EWG).

Praxishinweise

Die Klägerin beförderte im Rahmen eines Chauffeur- und Veranstaltungsservice sowie eines Künstlermanagements im In- und Ausland Künstler samt Reisetross zu im Voraus festgelegten Zeiten zwischen Flughäfen und Hotels an den Veranstaltungsorten, von den Hotels zu den Auftrittsorten sowie zusätzlich auf nicht im Voraus geplanten Fahrten auf Wunsch in Bars, Restaurants oder zum Shopp...