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NWB Nr. 13 vom Seite 1060

Zahl der abgerufenen Kontendatensätze verdoppelt

Die Zahl der [i]BT-Drucks. 17/8715von Behörden über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen abgerufenen Konten hat sich seit 2005 mehr als verdoppelt. Nach Angaben der Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drucks. 17/8715) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion wurden 2005 bei 62.410 Abrufaktionen Datensätze von 485.000 Konten abgerufen. Im vergangenen Jahr seien es bei 116.908 [i]2011: Datensätze von 1.050.726 KontenAktionen Datensätze von 1.050.726 Konten gewesen.

Hintergrund

Seit [i]Kontostammdatendem ist es Behörden wie den Sozial- und Finanzämtern oder auch den Arbeitsagenturen möglich, Kontostammdaten über das Bundeszentralamt für Steuern oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht abzurufen. Zu den Kontostammdaten zählen zum einen die Kontonummer, das Eröffnungs- bzw. Auflösungsdatum eines Kontos, zum anderen aber auch Name, Anschrift, Geburtsdaten, vorhandene Bausparverträge und [i]infoCenter Kontenabruf NWB KAAAB-76830 Wertpapierdepots der Kontoinhaber. Alle deutschen Banken und Sparkassen sind verpflichtet, diese Informationen in einer Datenbank abzulegen und unter niedrigen datenschutzrechtlichen Standards den benannten Behörden bereitzustellen. Der Kontenabruf ist als Ermittlungsmittel zu Zwecken der Besteuerung (§ 93 Abs. 7 AO)...