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EuGH 08.01.2002 Rs. C-409/99, IWB 3/2002

Steuerrecht; | Recht auf Vorsteuerabzug

In der Rs. C-409/99 hat der EuGH am auf die ihm vom österreichischen VwGH mit Beschl. v. vorgelegten Fragen für Recht erkannt: (1) Einem Mitgliedstaat ist es nach Art. 17 Abs. 6 Unterabs. 2 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates v. verwehrt, die Ausgaben für bestimmte Kraftfahrzeuge nach dem Inkrafttreten der Sechsten Richtlinie vom Recht auf Vorsteuerabzug auszuschließen, wenn zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Richtlinie für Ausgaben das Recht auf Vorsteuerabzug nach ständiger auf einem Ministerialerlass beruhender Praxis der Verwaltungsbehörden dieses Staates gewährt wurde. (2) Art. 17 Abs. 7 Satz 1 der Sechsten Richtlinie 77/388 ist so auszulegen, dass diese Bestimmung einen Mitgliedstaat nicht ermächtigt, ohne vorherige Konsultation des Mehrwertsteuer-Ausschusses Gegenst...