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IWB 9/2002

Polen; | neues Transportgesetz

Seit ist ein neues Transportgesetz in Kraft getreten, wonach die Tätigkeit im Bereich Rolltransport nur auf der Grundlage einer Lizenz erlaubt ist, die von dem Transportminister (für den internationalen Transport) oder von dem zuständigen Organ einer territorialen Selbstverwaltung (für den Inlandtransport) erteilt wird. Zu den Voraussetzungen der Lizenzerteilung gehören u. a. die Leistung einer Sicherheit (z. B. in Form einer Bürgschaft, Bankgarantie, Versicherung). Mindestens einer der Geschäftsführer muss über ein Kompetenzzertifikat verfügen, das einer Person erteilt wird, die mindestens fünf Jahre Berufserfahrung und eine spezielle Kompetenzprüfung bestanden hat. Eine Lizenz für den internationalen Transport wird nicht erteilt, wenn keine Möglichkeit besteht, eine ausreichende Zahl au...