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NWB-EV Nr. 4 vom Seite 127

Neuerungen bei der Grundbesitzbewertung

Vorstellung und Kommentierung der ErbStR 2011

Ingo Krause und Mathias Grootens

Die neu gefasste Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer gilt seit dem . Zur Anwendung dieser und der übrigen Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Bewertungsgesetzes sind nunmehr Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011 (ErbStR 2011) nebst entsprechenden Hinweisen (ErbStH 2011) vom ergangen (BStBl 2011 I Sonder-Nr. 1/2011 S. 2). Für den Bereich der Grundbesitzbewertung sind die ErbStR 2011 und die ErbStH 2011 an die Stelle der gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Bewertung des Grundvermögens vom 5. 5. 2009 (AEBewGrV, NWB PAAAD-22385) getreten. Im folgenden Beitrag zeigen wir die Neuerungen bei der Grundbesitzbewertung auf und kommentieren diese. Dabei gehen wir auch auf das am verkündete Beitreibungsrichtlinienumsetzungsgesetz (BeitrRLUmsG; BGBl 2011 I S. 2592) ein.

I. Bewertung der unbebauten Grundstücke

Die Bewertung der unbebauten Grundstücke ist im § 179 BewG geregelt. Aufgrund einer nicht eindeutigen gesetzlichen Formulierung wurde der Satz 4 des § 179 BewG durch Art. 10 des BeitrRLUmsG wie folgt gefasst:

„Wird von den Gutachterausschüssen kein Bodenrichtwert ermittelt, ist der Bodenwert aus den Werten vergleichbarer Flächen abzuleiten.”

Hintergrund der Änderung ist, dass nach der bisherigen Fassung der Vorschrift Besteuerungslücken auftret...