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NWB Nr. 14 vom Seite 1172

Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern

Von der Last und der Lust, für das Wohl von Kindern zu sorgen

Dr. K.-Peter Horndasch

[i]EGMR, Urteil vom 3. 12. 2009 - 22028/04 Das deutsche Rechtssystem war schon immer beherrscht von dem Grundsatz, dass Eltern nur dann gemeinsam die Verantwortung für ein gemeinsames Kind zustehen soll, wenn sie miteinander verheiratet sind. Eine Teilhabe des mit der Mutter nicht verheirateten Mannes an der elterlichen Sorge war danach nur möglich, wenn die Kindesmutter dies ausdrücklich wünschte. Mit seinem Urteil vom hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) diese Abhängigkeit des Kindesvaters vom Einverständnis der Mutter als Verletzung der Menschenrechtskonvention bezeichnet. Er hat damit ein Urteil des BVerfG aufgehoben. Kann nunmehr jeder Vater das gemeinsame Sorgerecht erzwingen? Muss die Mutter schon vor dem One-Night-Stand daran denken, dass sie vielleicht 18 Jahre lang mit dem Betreffenden die gemeinsame Verantwortung für das Kind tragen wird?

I. Rechtslage bis zur Entscheidung des EGMR

[i]Kindeswohl ist entscheidender MaßstabEntscheidender Maßstab für alle Entscheidungen, die im Bereich des Kindschaftsrechts zu treffen sind, ist ausschließlich das Kindeswohl (, BVerfGE 60 S. 79).

Die Kindesmutter ist alleinige Sorgeberechtigte für ihr Kind, es sei denn, sie heiratet d...