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BFH 25.01.2012 II R 25/10, NWB 14/2012 S. 1134

Bewertung | Windkraftanlagen als wirtschaftliche Einheit

Mehrere mit Windkraftanlagen bebaute Grundstücksflächen bilden nach dem regelmäßig keine wirtschaftliche Einheit i. S. des § 2 Abs. 1 BewG, wenn sie durch Grundstücke, die zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören, voneinander getrennt sind.

Anmerkung:

Zivilrechtlich selbständige Grundstücke können bei gemeinschaftlicher Nutzung im Bewertungsrecht nach § 2 Abs. 1 BewG eine wirtschaftliche Einheit bilden, wenn sie zu einem wirtschaftlichen Zweck zusammengefasst sind, der sich äußerlich in einer entsprechenden einheitlichen Ausgestaltung niederschlägt, durch welche die selbständige Funktion des einzelnen Grundstücks nach der Verkehrsauffassung aufgehoben wird. Mit Recht hielt der BFH diese Voraussetzung im Streitfall bei einem Landwirt für nicht erfüllt, der aus seinem landwirtschaftli...