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BFH 08.03.2012 V R 24/11, NWB 14/2012 S. 1132

Umsatzsteuer | Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG im Insolvenzfall

Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Beruht die Berichtigung nach § 15a UStG auf einer steuerfreien Veräußerung durch den Insolvenzverwalter im Rahmen der Verwaltung und Verwertung der Masse, ist der Berichtigungsanspruch eine Masseverbindlichkeit i. S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO. (2) Im Verhältnis zwischen Festsetzungs- und Erhebungsverfahren ist die im Festsetzungsverfahren vorgenommene Steuerfestsetzung für das Erhebungsverfahren vorgreiflich. Dies gilt auch für die Frage, ob Berichtigungen nach § 15a UStG zulasten oder zugunsten der Masse in einem an den Insolvenzverwalter gerichteten Steuerbescheid zu berücksichtigen sind.

Anmerkung:

Die insolvente GmbH hatte im Jahr 2000 aus dem Erwerb eines Erbbaurechts an einem Grundstück Vorsteuern geltend gemacht. Nach Eröffnung des Insolvenzverfah...